Trägerschaft
Das Kloster Wülfinghausen steht in enger Verbindung zur Klosterkammer Hannover: Die denkmalgeschützten Gebäude des Klosters und seine Gartenanlagen gehören zum Eigentum des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK). Diese Stiftung öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes Niedersachsen wird von der Klosterkammer verwaltet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden Gebäude und Gartenanlagen des Klosters unterhalten. Der AHK ist ferner Träger des Tagungsbetriebes des Klosters Wülfinghausen.
Die Klosterkammer betreut und unterstützt fünfzehn evangelische Frauenklöster und Damenstifte in Niedersachsen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie kontinuierlich belebt und bewohnt sind und über Jahrhunderte hinweg Raum für christliche Lebensgemeinschaften von Frauen bieten.
Prinzregent Georg, der spätere König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover begründete im Jahr 1818 die Klosterkammer als Behörde. Seitdem haben sich ihre wesentlichen Zuständigkeiten – die Verwaltung des Stiftungsmögens und die Entscheidung über die Verwendung der Vermögenserträge – nicht geändert. Auch bei der Baudenkmalpflege hat die Klosterkammer eine herausragende Bedeutung. Seit ihrer Gründung und bis heute verfügt sie über eine eigene Bauabteilung.